Bitte
nach unten scrollen!
Allg.
Geschäftsbedingungen Stand
April 2005 |
|
§
1 Pflichten des Künstlers
1. Der Künstler ist verpflichtet, dem Kunden das
Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand
(wie gesehen) zu überlassen und ihm, soweit vereinbart,
das Eigentum daran zu übertragen.
2.
Im Falle einer Beschädigung des Werks ist der Künstler
verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen oder Restaurierungen
gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Kommt darüber
eine Vereinbarung nicht zustande, so wird der Künstler
für die Reparatur oder Restaurierung dienliche Hinweise
geben.
3.
Soweit eine Nutzung des Werks der Einwilligung des Künstlersbedarf,
wird er diese nicht ohne sachlichen Grund verweigern. |
|
§
2 Vergütung
1. Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf
Zahlung sind fällig bei Vertragsabschluss und Erbringung
der vom Künstler geschuldeten Leistung. Die Auslieferung
erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauszahlung.
2. Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen
sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
von z.Zt. 7 %, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist.
|
§
3 Urheberrecht
1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, erwirbt
der Kunde ohne besondere Vereinbarung keine Nutzungsrechte
nach dem Urheberrecht (UrhG).
2.
Die Ausstellung des Werks ist nur mit Einwilligung des
Künstlers erlaubt. Soll das Werk außerhalb
der Räume der Kunden ausgestellt werden, so kann
der Künstler seine Einwilligung davon abhängig
machen, daß ihm die Hälfte des mit der Ausstellung
erzielten Erlöses gezahlt wird.
3. Soweit das Werk gemäß Abs. 2 ausgestellt
werden darf, sind für die jeweilige Ausstellung die
Rechte zur aktuellen Berichterstattung (§ 50 UrhG)
eingeräumt, ebenso - gegen je 3 Belegexemplare -
das Recht zum Abdruck im Katalog, auf Plakaten und Einladungskarten
zur Ausstellung.Darüber hinausgehende Werknutzungen
bedürfen der Einwilligung des Künstlers.
4. Der Kunde erkennt das Folgerecht gemäß §
26 UrhG und das Zugangsrecht gemäß § 25
UrhG an. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet,
dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung
(z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, sofern
ihn der Künstler zur Hälfte an dem Erlös
dieser Nutzung beteiligt und die Überlassung des
Werks den Kunden nicht unangemessen beeintächtigt.
5.
Überläßt der Künstler dem Kunden
leihweise Unterlagen (Fotos, Begleittexte) zu den Werken,
so ist damit keine Rechtseinräumung verbunden. Der
Kunde ist verpflichtet, vor einer eventuellen Nutzung
(Vervielfältigung u.ä.) mit dem Urheber dieser
Unterlagen eine Vereinbarung zu treffen. |
§
4 Sorgfaltspflicht/Versicherung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk - auch wenn er
das Eigentum daran erworben hat - sorgfältig zu behandeln
und jede Form von Beeinträchtigung des Werks (Veränderung,
Beschädigung, Zerstörung) zu unterlassen.
2. Handelt es sich bei dem Werk um ein Unikat, so ist
der Kunde im Falle einer Beschädigung verpflichtet,
den Künstler zu unterrichten bevor das Werk öffentlich
zur Schau gestellt wird. Der Künstler ist sodann
berechtigt, eine Vereinbarung gemäß §
1, Abs. 3, Satz 1 zu verlangen; kommt diese nicht zustande,
so hat die Reparatur oder Restaurierung unter Beachtung
der Hinweise des Künstlers gemäß §
1, Abs. 3, Satz 2 zu erfolgen.
3. Solange das Werk im Eigentum des Künstlers steht,
ist der Kunde verpflichtet, das Werk auf eigene Rechnung
zum angegebenen Kaufpreis zu versichern.
|
§
5 Kauf
1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
an den Künstler bleibt das Eigentum am Werk vorbehalten.
2.
Soweit der Verkauf durch eine vom Künstler bevollmächtigte
Person erfolgt, sind diese Geschäftsbedingungen zum
Vertragsinhalt zu machen; der Käufer ist ausdrücklich
auf den Vorbehalt der Rechte gemäß § 3
hinzuweisen und darüber zu informieren, dass ein
gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten nicht möglich
ist.
3.
Für den Fall einer Weiterveräußerung des
Werks durch den Erwerber gilt Abs. 2 entsprechend.
|
§
6 Gerichtsstand
1. Für alle Leistungen ist Erfüllungsort der
Wohnort des Künstlers. Der Transport zum Kunden geht
auf Kosten des Kunden.
2. Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht,
beim Wohnsitz des Künstlers.
|
§
7 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichende oder
ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien
sind in einem solchen Fall verpflichtet, die mangelhafte
Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher
und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst
nahe kommt.
3. Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind,
gelten die allgemein gesetzlichen Bestimmungen des Rechts
der Bundesrepublik Deutschland.
|
§
8 Ausstellungen
1.
Für Ausstellungen wird, soweit nicht schriftlich
anders vereinbart ist, ein Ausstellungshonorar berechnet.
2.
Erwirbt der Kunde während der Vertragsdauer eines
der Werke aus der Ausstellung, so wird das Ausstellungshonorar
auf den Kaufpreis angerechnet.
|
§
9 Überlassung für Galeriezwecke
1.
Die Galerie ist verpflichtet, sich nachhaltig für
den Verkauf der ihr überlassenen Werke einzusetzen;
bei Einzelausstellungen garantiert die Galerie den Mindestankauf
in vereinbarter Höhe. Sie erwirbt damit das Recht
zur Ausstellung der vertragsgegenständlichen Werke
für die Vertragsdauer in der Galerie.
2.
Vermittelt der Galerie den Verkauf eines ihr überlassenen
Werks, so erhält sie eine Provision in Höhe
des vereinbarten Prozentsatzes vom Kaufpreis. Vermittelt
die Galerie Verkäufe aus dem Atelier des Künstlers,
so erhält sie die Hälfte des vereinbarten Provisionssatzes.
|
§
Datenschutz
Ich möchte Sie allerdings darauf aufmerksam machen,
dass Daten trotz sorgfältiger Maßnahmen zum
Schutz vor Missbrauch im Internet nicht zu 100% sicher
sein können. Falls Sie aus diesen Gründen lieber
telefonisch oder brieflich bestellen oder anfragen möchten,
freue ich mich, wenn Sie sich unter der Faxnummer 0 69/34
05 87 71 mit mir in Verbindung setzen.
|
|
|